S3-Leitlinie - Nicht erholsamer Schlaf/Schlafstörungen

Der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM) hat die neue S3-Leitlinie - Nicht erholsamer Schlaf/Schlafstörungen erarbeitet und am 1. Nov. 2009 als Sonderheft der SOMNOLOGIE veröffentlicht.

Vor Abschluss dieses dreijährigen Prozesses wurden zwei Konsensuskonferenzen einberufen. Dazu wurden verschiedene Fachgesellschaften eingeladen, u.a. die Dt. Ges. für Pneumologie und Beatmungsmedizin, die Dt. Ges. für HNO-Heilkunde, die Dt. Ges. für Allgemeinmedizin und die Dt. Ges. schlafmedizinisch tätiger Zahnärzte. Gemäß der Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften AWMF gibt es für wissenschaftliche Aussagen drei Stufen unterschiedlicher Wertigkeit: 1. Empfehlung "kann", 2. Leitlinie "soll" und 3. Richtline "muss" angewendet werden. Innerhalb der Leitlinie existieren drei Ebenen: S1 Ebene: Expertengruppe, S2 Ebene: formale Konsensusausbildung, S3 Ebene: Leitlinie mit allen Elementen systematischer Erstellung.

Eine S3-Leitlinie hat also einen sehr hohen Stellenwert. Nachfolgend finden Sie die Passagen der S3-Leitlinie mit erklärenden Anmerkungen, die die zahnärzliche Behandlung mit intraoralen Schnarch-Therapie-Geräten betreffen:

S3-Leitlinie - Nicht erholsamer Schlaf/Schlafstörungen

Unterkieferprotrusionsschienen (UPS) sind bei Patienten mit einer leichten (Anm.: AHI<15) bis mittelgradigen (Anm.: AHI>15 und <30) Schlafapnoe eine mögliche Therapieoption (Kushida et al. 2006a: Hoekema et al. 2008). Auch bei Ablehnung oder Versagen einer CPAP-Therapie kann versuchsweise eine solche Therapie zum Einsatz kommen (Kushida et al. 2006a). Voraussetzung hierfür ist ein individuell nach Abdrücken gefertigtes, labortechnisch hergestelltes einstellbares Schienensystem, wobei nach neueren Daten Zweischienensysteme zu bevorzugen sind (Rose et al. 2002: Schwarting et al. 2007; Vanderveken et al. 2008). Die Behandlung erfolgt durch Zahnmediziner, die schlafmedizinisch fortgebildet sind (Kushida et al. 2006a: Schwarting et al. 2007).

Der Effekt einer Therapie ist i. d. R. geringer als der einer PAP-Therapie (Anm.: PAP = positive airway pressure) (Ferguson et al. 2006). Prädiktoren (Anm.: = Grundlagen für die Prognose) für einen Therapieerfolg von UPS sind ein niedriger AHI (Apnoe-Hypopnoe-Index, Anm.: Anzahl der Apnoen und Hypopnoen pro Stunde), eine deutliche Lageabhängigkeit der Schlafapnoe mit maximaler Ausprägung (Anm.: Korrektur eines Druckfehlers: Im Originaltext steht fälschlich "minimaler Ausprägung) in Rückenlage, junges Alter, normaler BMI und geringer Halsumfang sowie weibliches Geschlecht.

Bei entsprechender Selektion geeigneter Patienten, insbesondere solchen mit leichtgradiger Schlafapnoe und ohne extremes Übergewicht, besteht der Therapieeffekt in einer durchschnittlich etwa 50%igen Reduktion der nächtlichen Atmungsstörungen bei bis zu 65% der Behandelten (Lim et al. 2006: Chan et al. 2008). Entsprechend gelingt je nach untersuchtem Kollektiv bei bis zu 35-40% der Behandelten mit leicht- bis mittelgradiger OSA (Anm.: Obstruktive Schlaf-Apnoe) eine komplette Reduktion der Atmungsstörungen (AHI<5/h). Nebenwirkungen treten bei 6-86% der therapierten Patienten auf (Chan et al. 2008). In den ersten Monaten sind dies v.a. Missempfindungen an den Zähnen, Hypersalivation (Anm.: vermehrter Speichelfluss), Mundtrockenheit und geringe Änderungen der Kieferstellung.

Nach 5 Jahren Nutzung haben etwa 14% der Patienten Veränderungen am Kauapparat. Regelmäßige fachärztliche Kontrollen des Zahn- und Kieferbefundes sind daher notwendig (Kushida et al. 2006a). Bis zu 77% der behandelten Patienten nutzen die Therapie noch nach einem Jahr (Ferguson et al. 2006). Es ist darauf hinzuweisen, dass es sich um ein selektiertes Patientengut handelt.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter Patienteninformation > Schnarchen

Vollständiger Text: S3-Leitlinie - Nicht erholsamer Schlaf/Schlafstörungen (externe Seite)