Parodontalbehandlung (zurück zur Übersichtsseite)


Methoden

Parodontitis

Hinter diesem Fremdwort verbirgt sich eine Erkrankung, die die Zerstörung des Zahnhalteapparates bestehend aus Zahnfleisch, Knochen und "Haltefasern" bedeutet. (Haltefasern: Man stelle sich vor, dass ein Zahn von Fasern im Knochen gehalten wird wie ein Fallschirmspringer von Gurten am Schirm.)

Dr. Bernd SteinseiferParodontitis

Dr. Bernd SteinseiferParodontitis (Bild-Quelle: Dürr Dental)

Es ist eine bakterielle Erkrankung, eine anfänglich schleichende, schmerzlos und unbemerkt zerstörende Entzündung.

Ursache sind eine Vielzahl unterschiedlicher Bakterien, die in Belägen ("Biofilm" = schmieriger Belag) auf den Zahnwurzel­ober­flächen in den Zahnfleischtaschen (= Raum zwischen Zahnfleisch und Zahn) leben und schädliche Stoffe herstellen. Je tiefer die Taschen, desto ungestörter leben und vermehren sich die Bakterien. Der Körper erkennt ihre Schädlichkeit und bekämpft sie - eine Entzündung ist entstanden. Bei dem Abwehrkampf des Körpers wird Knochen zerstört, wodurch die Taschen sich stetig vertiefen - ein für den Zahn letztlich tödlicher Kreislauf.

Aber auch Herz-/Kreislauferkrankungen werden von der Parodontitis begünstigt. (siehe Aktuelles > Tonetti-Studie)

Ziel der Parodontalbehandlung ist in erster Linie die Beseitigung der Bakterien und Beläge und damit der Stopp von Entzündung, Gewebeabbau und Zahnverlust. Leider gelingt es nicht, die Bakterien durch die Parodontal-behandlung ein für allemal zu verbannen. Sie kommen wieder. Unser Ziel ist daher auch eine dauerhafte Kontrolle sowie eine konsequente und engmaschige Nachsorge, die für den Erfolg der Behandlung von entscheidender Wichtigkeit ist.

Die Behandlung besteht aus vier Phasen:

1. Vorbehandlung
2. Parodontalbehandlung
3. Nachsorge
4. Resektive und/oder regenerative Behandlung

1. Vorbehandlung

Am Anfang stehen neben der Beseitigung aller unblutig erreichbaren Beläge mit einer professionellen Zahnreinigung ( PZR ) die Verbesserung der Mundhygienetechnik der Patienten. Die Erfahrung lehrt, dass niemand frei von Putzfehlern ist. Man sollte sich nicht schämen, darüber zu sprechen, und sich die Möglichkeiten zur Verbesserung seiner Technik zeigen zu lassen. Dies ist die Aufgabe unserer entsprechend geschulten zahnmedizinischen Mitarbeiterinnen. Beläge werden durch spezielle, ungiftige Farben sichtbar gemacht und die "Tricks" zu deren Entfernung auch im hintersten Winkel des Gebisses erklärt und geübt.

Auch die Überprüfung des Erlernten gehört natürlich dazu. Leider wird die Parodontalvorbehandlung von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt und auch private Versicherungen oder Beihilfestellen können Schwierigkeiten machen. Trotzdem ist sie unverzichtbar!

2. Parodontalbehandlung

Dr. Bernd SteinseiferAblauf einer Parodontalbehandlung

Im Anschluss an die Vorbehandlung werden die Taschentiefen vom Zahnarzt gemessen. Die ermittelten Werte sind Grundlage für die anschließende Parodontalbehandlung. Ggf. werden die verursachenden Bakterien durch einen Markerkeimtest bestimmt. Röntgenaufnahmen der erkrankten Gebiete runden die Befunderhebung ab.

Bei gesetzlich versicherten Patienten werden die gemessenen Taschentiefen in der Form eines Antrages zur Kostenübernahme der Krankenkasse übermittelt. Gesetzliche wie private Kranken-versicherungen und die Beihilfe übernehmen die Kosten in der Regel.

Bei der Parodontalbehandlung werden unter örtlicher Betäubung die in den erkrankten (und nur in diesen!) Zahnfleischtaschen verbliebenen harten und weichen Beläge mit den darin enthaltenen Bakterien entfernt, die Wurzeloberflächen geglättet und eine Desinfektion durchgeführt.
Die Behandlung hat nur geringe "Nachwehen".

3. Nachsorge

Den dauerhaften Behandlungserfolg sichert die Nachsorge durch Kontrollsitzungen im Abstand von drei Monaten.

  1. In diesen Sitzungen wird
    • der Stand der Mundhygiene überprüft
    • das Gebiss auf blutende (= entzündete) Zahnfleischtaschen untersucht
    • verbliebene Taschen schonend (unblutig) gereinigt (Vektor.....)
    • Bei Vorliegen solcher Taschen in überschaubarer Zahl werden diese direkt gereinigt und desinfiziert
    • Es kann auch die Notwendigkeit einer erneuten Parodontalbehandlung festgestellt werden

Zusätzlich zur Kontrolle wird eine professsionelle Zahnreinigung (PZR) durchgeführt. Die Nachsorge ist unverzichtbar. Leider werden die Nachsorge, die PZR und die Vektor-Behandlung nicht von gesetzlichen Krankenkassen bezahlt, sodass hierfür außervertragliche Vereinbarungen abgeschlossen werden müssen.

Im Rahmen der Nachsorge kommt der Diagnose einer Neuerkrankung (Rezidiv) eine erhebliche Bedeutung zu. Es ist jedoch oft nicht sicher zu entscheiden,
    • ob der gewünschte Behandlungserfolg wirklich eingetreten ist,
    • ob eine Zahnfleischblutung lediglich Folge schlechter Mundhygiene oder aber Ausdruck der Neuerkrankung an Parodontitis ist,
    • ob bei einem Raucher durch Nikotin (blutet nicht!) die Neuerkrankung verschleiert wird.

Hier hilft ein neuartiger Test auf ein bei entzündlichem Gewebeabbau (=Parodontitis) auftretendes Enzym, die aktive Matrix-Metalloproteinase-8 ( aMMP-8). Der Test PerioMarker ist unblutig und schmerzlos und bringt in der Zahnarztpraxis innerhalb von zehn Minuten ein Ergebnis.

4. Resektive und/oder regenerative Behandlung

Bereits 6 Wochen nach einer Parodontalbehandlung ist die Kontrolle des Ergebnisses sinnvoll.

Sofern weiterhin tiefe Zahnfleischtaschen von 6 mm und mehr ohne entsprechende Knochentaschen festgestellt werden, ist eine Verminderung dieser Taschen durch Verschieben und Ausdünnen des Zahnfleisches zu überlegen (resektive Behandlung). Sofern hingegen enge und tiefe Knochentaschen verblieben sind, ist eine regenerative Behandlung sinnoll:

  1. Zum Aufbau neuen Knochens und neuer Haltefasern werden in einem erneuten chirurgischen Eingriff die Taschen unter Sicht gereinigt und entweder z.B.
    • Knochenersatzmaterial wie Bio Oss (aus Rinderknochen) bzw.
    • Bio Oss COLLAGEN (Bio Oss in Verbindung mit Schweine-Kollagen)
    • und/oder Emdogain, ein aus Zahnkeimen von Jungschweinen gewonnenes Präparat, eingebracht, um den Aufbau neuen Knochens und neuer Zahnhaltefasern zu erreichen.

Hier existieren verschiedene Methoden und es wird weltweit ständig geforscht. Nicht in allen Fällen ist eine regenerative Behandlung erforderlich. Notwendigkeit und Erfolgsaussichten hängen von örtlichen Gegebenheiten wie dem Ausmaß des Knochenabbaus und der Form der Knochentaschen ab. Diese Behandlungen werden von gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt.