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Kinder- und Jugendprophylaxe
Die zahnärztliche Vorsorge soll bereits in der Schwangerschaft mit der Beratung der werdenden Mutter beginnen und setzt sich fort im Säuglings- und Kleinkindalter.
Es finden Vorsorgeuntersuchungen und altersentsprechende Veranstaltungen zum Thema Zahn-gesundheit und Kariesprophylaxe im Kindergarten und in den ersten drei Grundschulklassen statt.
Maßnahmen zur Früherkennung von Karies, Zahnstellungsanomalien sowie die Einschätzung des Kariesrisikos, aber auch Ernährungs- und Mundhygienegewohnheiten und die örtliche Gabe von Fluoriden werden sogar im eingeschränktem Rahmen vom 3. bis 6. Lebensjahr von der Krankenkasse bezahlt.
Die Krankenkassenleistung der sog. Individualprophylaxe (IP) umfasst die Altersgruppe 6. bis einschl. 18. Lebensjahr. Die IP beinhaltet Leistungen zur Feststellung der Zahn- und Zahnfleischgesundheit, klärt auf über Krankheitsursachen und Verlauf von Karies und Parodontopathien (Zahnfleischerkrankungen).Weiterhin erfolgt eine Intensivmotivation zur Verbesserung der Mundhygiene und zahngesunden Ernährung und die Zahnschmelzhärtung.
Zahnärztliche Vorsorge während der Schwangerschaft:
Der Satz “Für jedes Kind (opfert die werdende Mutter) einen Zahn” ist auch heute noch weitläufig verbreitet, aber er ist falsch!! Durch die Hormonumstellung ändert sich der Körper der Frau, so auch das Zahnfleisch und die Zähne. Aber einen nachweisbaren Zusammenhang zwischen Schwangerschaft und Karies gibt es nicht.
Vor allem das Zahnfleisch der werdenden Mutter ist während der Schwangerschaft anfällig für Entzündungen. Das natürliche Gleichgewicht der Mundhöhle kann leicht gestört werden. Es ist besonders wichtig, gerade in dieser Zeit eine intensive Mundhygiene zu betreiben, und sich auch bewusst (zahn-) gesund zu ernähren. Zudem kann sich die eigene Zahngesundheit auch auf die des Kindes auswirken (Ansteckung, z. B. über die kariesverursachenden Erreger Streptokoccus mutans). Speicheltests können hierüber Auskunft erteilen.
Bestimmte Antibiotika die während der Schwangerschaft eingenommen werden, können Verfärbungen an den Zähnen des Kindes hinterlassen. Es ist wissenschaftlich festgestellt, dass Fluoride vor Zahnkaries schützen können. Wussten Sie, dass zum Zeitpunkt der Geburt schon alle Zähne im Kiefer angelegt sind? Fluoride “härten” den Zahnschmelz und machen ihn widerstandsfähiger gegen spätere schädigende Einflüsse.
Zahnärztliche Vorsorge im Säuglingsalter:
Die ersten Lebensjahre können entscheidend sein für die weitere Zahngesundheit des Kindes! Da kariesfördernde Bakterien mit dem Speichel auf das Kind übertragen werden können, sollte unbedingt darauf verzichtet werden, einen Löffel oder Schnuller vor der Gabe an das Kind selbst in den Mund zu nehmen. Säure- und zuckerhaltige Getränke wie Fruchtsäfte, Limo, Cola können den Zahnschmelz angreifen. Auch wenn ein Säugling noch kein Zähnchen hat, sollte auf die Süßigkeit nicht zur Gewohnheit werden. Nach Süßem oder Saurem (Apfelsaft z.B. enthält beides!!) sollte immer Mineralwasser gegeben werden. Es enthält oft zudem Fluoride, die zur Schmelz”härtung” dienen.
Zahnärztliche Vorsorge im Kindesalter:
In diesem Alter sind Kinder ganz besonders wissbegierig, schauen sich viel von den “Großen” ab. Hier heißt es: mitgutem Beispiel vorangehen, was Zahnpflege, (zahn-) gesunde Ernährung und Vorsorge angeht.
Kindgerechte Zahnbürsten und Zahnpasta sind ebenso wichtig, wie die Normalität eines regelmäßigen Zahnarztbesuchs.
Lutschgewohnheiten müssen nun beständig - aber zwanglos - abgewöhnt werden! Hilfsmittel wie eine Mundvorhofplatte können dabei helfen. Süßigkeiten mit dem Zahnmännchen mit Regenschirm enthalten Zuckeraustausch oder Zuckerersatzstoffe, die den Zähnen nicht schaden. Etwa im 6. Lebensjahr beginnt der Zahnwechsel, damit verbunden sind häufig schon Platz-probleme, die zu Zahnfehlstellungen führen können. Der Kieferorthopäde sorgt in speziellen Fällen (Kreuzbiss, Zwangsbiss, offener Biss) schon für eine Frühbehandlung.
Die ersten großen, bleibenden Backenzähne brechen durch. Sie haben oftmals tiefe Furchen, die nicht völlig von der Zahnbürste gereinigt werden können. In diese Zahnvertiefung wird vom Zahnarzt oder einer speziell dafür ausgebildeten Zahnarzthelferin ein Versiegelungskunststoff eingebracht, der eine Kariesentstehung dort erschwert oder verhindert. Die Versiegelung muss alle 4 Monate kontrolliert und ggf. erneuert werden.
Die Individualprophylaxe als Kassenleistung besteht aus einem Dreijahresprogramm. Sie umfasst die eingehende Unterweisung zur Vorbeugung von Karies und parodontalen Erkrankungen, klärt auf über Krankheitsursachen und deren Verlauf bzw. die Vermeidung der Erkrankungen. Mundhygiene wird hier praktisch geübt und auch kontrolliert. Die Zähne werden lokal fluoridiert, es werden Ernährungshinweise gegeben und die bleibenden Backenzähne versiegelt.
Zahnärztliche Vorsorge für Jugendliche:
Selbstverständlich sollte nun eine zahnärztliche Untersuchung der Zähne im halbjährlichenAabstand sein. In diesem Rahmen wird auch die Individualprophylaxe mit Fluorid- und Ernährungsberatung weiterbetrieben. In einigen Fällen ist eine professionelle Zahnreinigung notwendig.Man sollte daran denken, dass bei der Ausübung bestimmter Sportarten ein vom Zahnarzt speziell angefertigter Sportschutz für die Zähne getragen werden sollte: Inline-Skating, Kick-Boxen, Kraftsport, Skateboardfahren, um nur einige zu nennen.
Die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe verteilt seit 2004 in den geburtshilflichen Stationen einen Kinderpass für die Altersgruppe 0 bis 6 Jahre und seit 2008 bei der schulärztlichen Eingangsuntersuchung einen zweiten Kinderpass für die Altersgruppe 6 bis 12 Jahre. Dazu gibt es seit 2008 im Internet die Informationsseite "zakipa".