Zahnersatz und Kronen (zurück zur Übersichtsseite)
Kronen
Kronen
Kronen zählen eigentlich zur Zahnerhaltung. Als Pfeiler von Brücken und Träger von Verankerungseleme nten für herausnehmbaren Zahnersatz zählen sie zum Zahnersatz bzw. zum Kombi-Zahnersatz, auf Implantaten zur Implantatversorgung.
- Es gibt verschiedene Ausführungsformen:
- Vollgusskronen
- Kunststoffverblendkronen
- Metallkeramikkronen
- Vollkeramikkronen (siehe Seite „Vollkeramik“)
Die Metallkeramikkronen können mit Keramikschulter angefertigt werden, d.h. der im Sichtbereich liegende oder durch die knapp bedeckende Schleimhaut schimmernde Kronenrand besteht aus zahnfarbener Keramik, nicht aus Metall, ist also unsichtbar. Dies vermeidet eine dunkle Verfärbung des Zahnfleisches vor dem Kronenrand.